Raketenartillerie der Divisionen (Bundeswehr)
Ab 1960 wurden im Rahmen der Heeresstruktur 2 alle Divisionen -außer die 9. Luftlandedivision -
mit 3 Batterien und insgesamt 6 Raketenwerfern "Honest John" ausgerüstet.
Ein Jahrzehnt später wurden 2 Raketenwerfer "Honest John" je Bataillon außer Dienst gestellt.
Massiv wurde die Raketenartillerie durch die Einführung der Mehrfachraketenwerfer
verstärkt. Ende der 70er Jahre wurden im Zuge der Heeresstrukturreform 4 die letzten 4 Systeme
Raketenwerfer "Honest John" im Raketenartilleriebataillon endgültig außer Dienst gestellt.
So gab es von nun an keine nukleare Komponente im Raketenartilleriebataillon.