Raketenartillerie der Divisionen (Bundeswehr)

Ab 1960 wurden im Rahmen der Heeresstruktur 2 alle Divisionen -außer die 9. Luftlandedivision - mit 3 Batterien und insgesamt 6 Raketenwerfern "Honest John" ausgerüstet. Ein Jahrzehnt später wurden 2 Raketenwerfer "Honest John" je Bataillon außer Dienst gestellt. Massiv wurde die Raketenartillerie durch die Einführung der Mehrfachraketenwerfer verstärkt. Ende der 70er Jahre wurden im Zuge der Heeresstrukturreform 4 die letzten 4 Systeme Raketenwerfer "Honest John" im Raketenartilleriebataillon endgültig außer Dienst gestellt. So gab es von nun an keine nukleare Komponente im Raketenartilleriebataillon.