Auszug aus dem geheimen Beschluss
des Ministerrates der UdSSR Nr. 1017-419 vom 13.05.1946

"6. Zu leitenden Ministerien bei der Ausarbeitung und Produktion von Raketentechnik werden bestimmt:
a) das Ministerium für Bewaffnung bei Flüssigkeitsraketen,
b) das Ministerium für Landmaschinenbau bei Feststoffraketen,
c) das Ministerium für Luftfahrtindustrie bei Flügelraketen.

7. Zu den grundlegenden Ministerien bei angrenzenden Produktionen, die Aufträge zur Ausführung wissenschaftlicher Forschungs-, Konstruktions- und Versuchsarbeiten übernehmen, ebenso die Produktion im Auftrage der leitenden Ministerien- bestätigt durch das Komitee [für Raketentechnik] - werden bestimmt:
a) das Ministerium für Elektroindustrie bei boden- und bordgestützten Funkapparaturen für die Lenkung, ausgewählten Apparaturen und Fernsehmechanismen, Funkmessstationen für die Aufklärung und die Bestimmung der Zielkoordinaten,
b) das Ministerium für Schiffbau bei Apparaturen zur Kreiselstabilisierung, Rechengeräten, seegestützten Funkmessstationen, Selbstlenkgefechtsköpfen für den Verschuss auf Unterwasserziele und Geräte,
c) das Ministerium für Chemische Industrie bei Flüssigtreibstoffen, Oxydatoren und Katalysatoren,
d) das Ministerium für Luftfahrtindustrie bei Flüssigkeitsraketentriebwerken für Fernkampfraketen und die Produktion für die aerodynamischen Forschungen und die Tests von Raketen.
e) das Ministerium für Maschinen- und Gerätebau bei Einrichtungen, Startanlagen, verschiedenen Kompressoren, Pumpen und Apparaturen zu diesen bzw. anderer Komplettierungsapparatur,
b) das Ministerium für Landmaschinenbau bei kontaktlosen Zündern, Sprengstoffen und Pulvern.

9) In den Ministerien sind folgende wissenschaftliche Forschungsinstitute, Konstruktionsbüros und Raketenstartplätze zu schaffen:
a) im Ministerium für Bewaffnung - ein wissenschaftliches Forschungsinstitut für Raketenwaffen und ein Konstruktionsbüro auf der Grundlage des Werkes Nr. 88, das alle anderen Aufgaben, die durch andere Betriebe des Ministeriums für Bewaffnung erfüllt werden, abzugeben hat;
b) im Ministerium für Landmaschinenbau ein wissenschaftliches Forschungsinstitut für Feststoffraketen auf der Grundlage des GZKB-1, ein Konstruktionsbüro der Filiale Nr. 2 des NII-1 des Ministeriums für Luftfahrtindustrie und ein wissenschaftliches Forschungspolygon für Raketengeschosse auf Basis Schießplatzes von Sofrony;
c) im Ministerium für Chemische Industrie - ein wissenschaftliches Forschungsinstitut mit Projekt-Konstruktionsbüro für Chemikalien und Treibstoffe für Raketentriebwerke;
d) im Ministerium für Elektroindustrie ein wissenschaftliches Forschungsinstitut für Funk- und Elektrogeräte zur Lenkung von Fernkampf- und Fla-Raketen auf Grundlage des Laboratoriums für Telemechanik NII-20 und des Werkes Nr. 1 ...
e) im Ministerium für Bewaffnung das wissenschaftliches Forschungsinstitut der Hauptverwaltung Artillerie und das Staatliche Zentrale Polygon für Raketentechnik für alle Ministerien, die sich mit Raketentechnik befassen.

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11. Wir halten für erstrangige Aufgaben folgende Arbeiten zur Raketentechnik in Deutschland:
a) die vollständige Rekonstruktion der technischen Dokumentation und der Muster gelenkter Fernkampfrakete V2 und gelenkter Luftabwehrraketen - Wasserfall, Rheintochter, Schmetterling;
b) die Wiederherstellung von Labors und Prüfständen mit allen Ausrüstungen, die notwendig für die Untersuchung und Erprobung von Raketen V2, Wasserfall, Rheintochter, Schmetterling und anderen Raketen erforderlich sind.
c) die Kadervorbereitung sowjetischer Spezialisten, die die Konstruktion der Rakete V2, der Luftabwehrraketen und anderer Raketen, die Versuchsmethoden, die Technologie der Produktion von Teilen und Anlagen sowie die Montage der Rakete beherrschen sollen.
12. Zum Leiter für Raketentechnik in Deutschland wird Genosse Nosowskij ernannt mit seinem Aufenthaltsort in Deutschland. Genosse Nosowskij ist von anderen Arbeiten, die nicht mit der Raketenbewaffnung verbunden sind, zu befreien. Zu Stellvertretern von Genossen Nosowskij werden die Genossen Kusnezow (Hauptverwaltung Artillerie) und Gajdukow ernannt.
13. Das Komitee für Raketentechnik wird verpflichtet, aus den verantwortlichen Ministerien die notwendige Zahl von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen auszuwählen und sie nach Deutschland zum Studium und zur Arbeit auf dem Gebiet der Raketentechnik zu schicken, mit dem Ziel der Erlangung entsprechender Erfahrung müssen jedem deutschen Spezialisten sowjetische Spezialisten beigeordnet werden.
14. Es ist den Ministerien und Behörden verboten, ohne Zustimmung des Sonderkomitees ihre Mitarbeiter, die sich in Deutschland befinden und in Kommissionen zur Erforschung der deutschen Raketenwaffen arbeiten, abzuberufen.

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16. Das Ministerium für Verteidigung (Genosse Bulganin) wird beauftragt, in Deutschland eine besondere Artillerieabteilung für die Beherrschung, die Vorbereitung und den Start von Raketen des Typs V2 aufzustellen.
17. Bereits entschieden ist die Frage der überführung der Konstruktionsbüros und der deutschen Spezialisten aus Deutschland in die UdSSR zum Ende 1946. Die Ministerien für Bewaffnung, Landwirtschaftsmaschinenbau, Elektroindustrie, Luftfahrtindustrie, Chemieindustrie, Maschinen- und Anlagenbau sind verpflichtet, Basen für die Unterbringung der deutschen Konstruktionsbüros und Spezialisten vorzubereiten.

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31. Mit dem Ziel der Unterbringung der deutschen Spezialisten für Raketentechnik in der UdSSR ist Genosse Wosnesenskij anzuweisen, entsprechend den vorgesehenen Aufteilungsplänen der Umsiedelung, bis zum 15. Oktober 1946 dem Sonderkomitee für Raketentechnik 150 zerlegbare Finnhütten und 40 hölzerne Acht-Zimmer-Häuser zur Verfügung zu stellen."


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