SALT-I-Vertrag


Der SALT-1-Vertrag war ein auf fünf Jahre begrenztes Abkommen zwischen der Sowjetunion und den USA über bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung strategischer Waffen. Er wurde am 26. Mai 1972 in Moskau unterzeichnet und trat am 3. Oktober 1972 in Kraft.

Beide Seiten vereinbarten:
- ein für fünf Jahre abgeschlossenes Abkommen über einige Maßnahmen auf dem Gebiet der Begrenzung strategischer Offensivwaffen, das bestimmte quantitative und qualitative Obergrenzen zu landgestützten Interkontinentalraketen und auf U-Booten stationierten strategischen Raketen (SLBM) sowie die Anzahl der solche Raketen tragenden U-Boote festlegte;
- einen zeitlich unbefristeten Vertrag über die Begrenzung der Raketenabwehrsysteme.
Darüber hinaus sollte die Einhaltung der Bestimmungen des vorläufigen Abkommens mit Hilfe nationaler technischer Mittel überwacht werden.

So begannen in Übereinstimmung mit dem SALT-1-Vertrag die strategischen Raketentruppen der Sowjetunion in den Jahren 1974 bis 1976 erstmals damit, Startanlagen für Interkontinentalraketen vom Typ R-9A (SS-8) bzw. R-16U (SS-7) aus dem Diensthabenden System zu nehmen.
Der SALT-I-Vertrag zwischen den beiden größten Kernwaffenmächten setzte ein entscheidendes politisches Signal für den politischen Entspannungsprozeß der 1970-er Jahre.