INF-Vertrag vom 08.12.1987
Am 8. Dezember 1987 wurde der Vertrag zwischen der UdSSR und den USA über die Vernichtung von Mittelstreckenraketen und Raketen kürzerer Reichweite unterzeichnet.
Er trat am 1. Juni 1988 in Kraft. Damit beinhaltete dieser Vertrag erstmals nicht nur eine Kontrolle bzw. eine Begrenzung von Rüstungen, sondern war ein realer Abrüstungsvertrag.
Der Vertrag bestand aus einer Präambel und 17 Artikeln. Untrennbare Bestandteile waren außerdem:
· das Memorandum of Understanding on Data
· das Protokoll über die Rolle und die Prozeduren der Inspektionen und
· das das Protokoll über die Zerstörung der Raketen.
Gemäß dem Vertrag vernichtete jede Vertragspartei ihre nachfolgend genannten stationierten und nicht stationierten Raketen und verfügte damit nicht mehr über solche Raketen.
Auf sowjetischer Seite handelte es sich um folgende Mittelstreckenraketen:
· 718 SS-12
· 238 SS-23
· 149 SS-4
· 650 SS-20;
auf US-Seite um:
· 234 Pershing 2
· 443 GLCM
Als Methoden zur Beseitigung der Raketen waren sowohl Sprengung als auch Verbrennung vorgesehen, für eine vereinbarte Anzahl von SS-20 auch das Starten der Raketen. Die Gefechtsköpfe wurden ohne Kernsprengladung verformt. Die eigentlichen Startrampen und Transportmittel für die SS-20 wurden auf der Basis Sarny (nahe dem ukrainischen Riwne, Ukraine) zerstört. Die Raketen R-12 und R-14 auf der Basis Lesnaja (etwa 30 km westlich von Baranowitschi, Belarus), die Raketen SS-20 und ihre Gefechtsköpfe wurden auf dem Testgelände von Kapustin Jar abgebaut. Die eigentlichen Fahrzeuge und Transportmittel (Sattelzugmaschinen) durften in der Volkswirtschaft weiterverwendet werden. Die Pershing-Raketen wurden im Longhorn Army Ammunition Plant (im Nordosten von Texas) konvertiert.
Der Vertrag war unbefristet, jedoch hatte jede Vertragspartei das Recht, ihn aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu kündigen. Am 20. Oktober 2018 kündigte der US-Präsident Trump den Ausstieg aus dem INF-Vertrag an, der schließlich am 2. August 2019 vollzogen wurde.